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Bundesnetzagentur – Shared Service Center (SSC)
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Rehabilitationsmaßnahmen

Informationen zur Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen

Sie erhalten auf dieser Seite zusätzliche Informationen zu einzelnen Themen, die in der Praxis häufig nachgefragt wurden. Die Themen sind alphabetisch geordnet.

Hinweis zur Barrierefreiheit:
Die hier für Sie hinterlegten Informationen sind überwiegend barrierefrei. Auf die Barrierefreiheit von Dokumenten, die nicht durch das Shared Service Center (SSC) erstellt wurden, hat das SSC keinen Einfluss.

Informationen zu Rehabilitationsmaßnahmen
ThemaInformation
AnschlussheilbehandlungDie Beihilfestellen informieren: Anträge auf Genehmigung einer Anschlussheilbehandlung müssen vom Krankenhaus direkt an die Beihilfestellen gerichtet werden.
Aufwendungen im Rahmen einer stationären, Mutter/Kind- oder Vater/Kind-Rehabilitationsmaßnahme

Aufgrund der fünften Änderungsverordnung zur Bundesbeihilfe-verordnung vom 26.07.2014 ergibt sich folgende Änderung:

Erstattung von Aufwendungen im Rahmen einer stationären Rehabilitationsmaßnahme sowie Mutter-Kind oder Vater-Kind Rehabilitation nur noch mit Versorgungsvertrag nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) 5. Buch (V) möglich.
Aufwendungen für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nach § 35 Absatz 1 Nummer 1 BBhV sowie Mutter-Kind oder Vater-Kind Rehabilitationsmaßnahmen nach § 35 Absatz 1 Nummer 2 BBhV sind nur in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen beihilfefähig, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111 Absatz 2 Satz 1 beziehungsweise § 111a des SGB V besteht.
Aufwendungen in Einrichtungen mit denen kein Versorgungsvertrag nach § 111 beziehungsweise § 111a SGB V besteht, können daher nicht als beihilfefähig anerkannt werden.

Ehegatten/LebenspartnerDie Beihilfestellen informieren über Rehabilitationsmaßnahmen für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner.
FahrkostenDie Beihilfe informiert die Beihilfeberechtigten über die Beihilfefähigkeit von Fahrkosten/Gepäckkosten im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme gemäß § 35 Bundesbeihilfeverordnung.
Gepäckkostensiehe bei Fahrkosten
Rehabilitationsmaßnahmen

Die Beihilfestellen informieren: 4 Schritte zu einer Rehabilitationsmaßnahme (Kur)

Arten der möglichen Rehabilitationsmaßnahmen

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