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Bundesnetzagentur – Shared Service Center (SSC)
Das Informationsportal.

Aktuelles aus den Dienstleistungsbereichen

Beihilfe, Besoldung, Entgelt, Familienkasse, Reiseangelegenheiten, Trennungsgeld und Umzugskosten

Hier können Sie sich über aktuelle Informationen aus dem laufenden Monat informieren. Nach Ablauf des Monats wird die Information unter »Leistungen, dem jeweiligen Leistungsbereich, fachliche Infos« weiterhin für Sie bereitgestellt.

Sollte Sie dennoch eine Information vermissen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Shared Service Center (SSC) helfen Ihnen gerne!

Die Entgeltstellen informieren:

Tarifvertrag Inflationsausgleich für 2023/2024

Am 18.05.2023 trat der Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in Kraft.

Er gilt für

  • alle Tarifbeschäftigten des Bundes, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) fallen, sowie
  • für Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen und Praktikanten des Bundes, die unter die Geltungsbereiche der Tarifverträge für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD),
  • für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) oder
  • für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) fallen.

Höhe des Inflationsausgleiches

Einmalige Sonderzahlung, die mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 ausgezahlt werden soll,

  • in Höhe von 1.240 € für Beschäftigte, die unter den TVöD fallen
  • in Höhe von 620 € für Auszubildende, Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten

Monatliche Sonderzahlungen, die jeweils mit dem Entgelt für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 ausgezahlt werden sollen,

  • in Höhe von jeweils 220 € für für Beschäftigte, die unter den TVöD fallen
  • in Höhe von jeweils 110 € für Auszubildende, Studierende sowie Praktikantinnen undPraktikanten

Anspruchsvoraussetzungen

Den Inflationsausgleich erhalten Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zum Bund am 01.05.2023 bestand und bei denen an mindestens einem Tag zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.05.2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Die monatlichen Sonderzahlungen erhalten Beschäftigte in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 (Bezugsmonate), sofern in dem jeweiligen Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Für Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten gelten diese Bestimmungen entsprechend.

Teilzeit und Altersteilzeit

Teilzeitbeschäftigte erhalten den Inflationsausgleich sowie die monatlichen Sonderzahlungen zeitanteilig in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht. Altersteilzeitbeschäftigte erhalten den Inflationsausgleich sowie die monatlichen Sonderzahlungen ebenfalls zeitanteilig in Höhe des sich für entsprechende Teilzeitbeschäftigte ergebenden Betrages.

Steuern, Sozialversicherung und Zusatzversorgung

Die Auszahlungen des Inflationsausgleichs sowie der monatlichen Sonderzahlungen sind steuerfrei. Es besteht für sie Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Zudem gelten sie nicht als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.

Auszahlung

Die Auszahlung soll mit dem Entgelt für den Monat Juni erfolgen. Eine konkrete Zusage, dass dies im Auszahlungsprogramm PVSplus auch umgesetzt werden kann, steht jedoch leider noch aus.

Das Shared Service Center informiert:

Verlagerung der Beihilfebearbeitung zur Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)

Ab dem 01.03.2022 werden Ihre Beihilfeanträge von Ihrer neuen Beihilfestelle bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) bearbeitet. Entsprechende Informationen sind Ihnen bereits zugegangen.

Bitte wenden sie sich vertrauensvoll an die in Ihrem Starterpaket angegebenen Adressen.
Dies ist auf dem Postweg, digital und auch telefonisch möglich.

Falls Sie kein Starterpaket erhalten haben sollten, in dem auch Ihre neue Beihilfenummer angegeben ist, finden Sie weiterführende Informationen entweder auf der Internetseite der PBeaKK unter «Bundesbehörden».

www.beihilfedienste.de

oder per Telefon unter der Nummer 0711 9744 97400

oder per Fax unter der Nummer 0711 9744 97401

Bitte beachten Sie, dass Schreiben oder papiergebundene Beihilfeanträge an die Postbeamtenkrankenkasse nicht über die interne Dienstpost versandt werden können, sondern privat frankiert werden müssen. Denn, wie Erstattungsanträge an die private Krankenkasse auch, gehören die Beihilfeanträge zur privaten Daseinsfürsorge.

Die Bezügestellen informieren:

Steuerhinweise für Empfängerinnen und Empfänger von Amts- Besoldungs- Tarif- oder Versorgungsbezügen

Das Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systembetreuung (KPVS) gibt allen Beschäftigten allgemeine Informationen über:

den Lohnsteuerabzug im Jahr 2023

  • Hinweise zum ELStAMVerfahren
  • Übernahme von Lohnsteuerabzugsmerkmalen in das Jahr 2023
  • Keine Übernahme von Lohnsteuerabzugsmerkmalen in das Jahr 2023
  • Zuständigkeit bei der Änderung von ELStAM-Daten
  • Berichtigung von ELStAM-Daten
  • Abrufsperre
  • Bereitstellung von Formularen
  • ELStAMVerfahren auch für beschränkt Steuerpflichtige

den privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeitrag

  • Grundsätzliche Übernahme des Beitrags in das Jahr 2023

den Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Jahr 2022

  • Generelle Durchführung
  • Voraussetzung
  • Ausnahmen
  • Termin

Die Besoldungsstellen informieren:

Abschlagszahlungen aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022

Am 24. März 2021 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen und sich damit einverstanden erklärt, dass auf die im Gesetzentwurf für das Jahr 2021 vorgesehenen Bezügeerhöhungen Abschlagszahlungen geleistet werden.

Das Bundesministerium für Finanzen bereitet nun die Abschlagszahlung dazu vor. Diese erfolgen erst, wenn die technische Umsetzung durch das ITZ Bund sichergestellt ist.

Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge

Mit dem Gesetzentwurf werden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes wie folgt an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst:

  • Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge werden zum 1. April 2021 und zum 1. April 2022 linear angehoben.
  • Die Dienst- und Versorgungsbezüge erhöhen sich im Ergebnis
    zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
    zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

Die Erhöhung im Jahr 2021 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gemäß §14a Absatz 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 Bundesbesoldungsgesetz in Höhe von 0,2 Prozentpunkten.

Die Abschlagszahlungen stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung.

Die Entgeltstelle informiert - Tarifabschluss 2020

Die Entgelte für die Tarifbeschäftigten, Auszubildenden, Studierenden und Praktikant*innen des Bundes wurden neu geregelt.

Nachfolgend werden die wesentlichen Bestandteile des Tarifabschlusses genannt:

  • Entgelttabelle zum Tarifvertrag öffentlicher Dienst
  • Folgeänderungen bei dynamischen Entgeltbestandteilen
  • Verlängerung von Tarifregelungen
  • Corona-Sonderzahlung

Entgelttabelle zum Tarifvertrag öffentlicher Dienst
Die Tabellenentgelte einschließlich der Beträge aus individuellen Zwischen-und Endstufen sowie der Tabellenwerte der Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü werden

  • ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50,00 Euro, und
  • ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent
    erhöht.

Die Ausbildungsentgelte der Auszubildenden, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes fallen, sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Prak-tikanten nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes werden wie folgt erhöht:

  • ab dem 1. April 2021 um 25,00 Euro monatlich und
  • ab dem 1. April 2022 um weitere 25,00 Euro monatlich.

Das monatliche Studienentgelt nach § 8 Absatz 2 Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsinte-grierten dualen Studiengängen des öffentlichen Dienstes wird

  • ab dem 1. April 2021 um 50,00 Euro und
  • ab dem 1. April 2022 um weitere 25,00 Euro

erhöht.

Folgeänderungen bei dynamischen Entgeltbestandteilen
Tarifliche Zulagen, für die die Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden

  • ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent und
  • ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent

erhöht.

Verlängerung von Tarifregelungen
Die Regelung zur Übernahme von Auszubildenden nach § 16a Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Allgemeiner Teil sowie die Regelungen zur Altersteilzeit gemäß dem Tarif-vertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Corona-Sonderzahlung
Die einmalige Corona Sonderzahlung ist gesondert im TV Corona-Sonderzahlung geregelt. Hierüber wurde bereits informiert.

Weitergehende Informationen und die Entgelttabellen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden BMI-Rundschreiben.

Die Reisekostenstelle informiert:

Umsetzung des «Klimaschutzprogramms 2030» im Bundesreisekostengesetz

Klimaschutz bei Dienstreisen

Sie wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten?

Dann nutzen Sie künftig bei passenden Dienstreisen gerne die Bahn!

Ob Berlin, Hamburg, München, Genf oder auch Brüssel, ab sofort ist es nach einer Vorabregelung des Bundesinnenministeriums möglich, bei Dienstreisen freiwillig immer die Bahn zu nutzen – auch wenn dadurch höhere Reisekosten entstehen.

Die Regelung gilt bei Dienstreisen innerhalb Deutschlands, aber auch bei Reisen im grenznahen Raum sowie für gut angebundene europäische Großstädte, bei denen die Bahn als alternatives Reisemittel zum Flug zur Verfügung steht. Damit ist die Möglichkeit eröffnet, CO2-Emssionen durch Flüge einzusparen.

Diese Maßnahme ist Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung und ermöglicht Dienstreisenden, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Ihre Reisestelle berät Sie gerne und steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Die Familienkasse informiert:

Überleitung der Familienkasse auf die Bundesagentur für Arbeit

Die Familienkasse der Bundesnetzagentur wird zum 01.11.2019 auf die Bundesagentur
für Arbeit übergeleitet. Hierüber wurden alle Kindergeldberechtigten in einem
persönlichen Anschreiben bereits informiert.
Die Auszahlung des Kindergeldes durch die Bundesnetzagentur endet grundsätzlich mit
Ablauf des Monats Oktober 2019. Beamtinnen und Beamte haben das Kindergeld für
diesen Monat letztmals mit den Bezügen für den Monat Oktober 2019 Ende September
2019 erhalten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten das Kindergeld letztmals
mit dem Gehalt für den Monat Oktober 2019.

Bitte beachten Sie:
Durch diese Umstellung kann es zu Verzögerungen in der Auszahlung des
Kindergeldes für den Monat November kommen.

Sie werden im Laufe des Monats November von der Familienkasse der Bundesanstalt
für Arbeit weitere ausführliche Informationen insbesondere über die zuständige
regionale Familienkasse sowie Ihre künftigen Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner für alle Fragen zum Kindergeld erhalten.
Fragen zum Zuständigkeitswechsel können Sie an die kostenfreie Service-Rufnummer
der Familienkasse der Bundesanstalt für Arbeit 0800 4 5555 35 richten.

Die Bezügestellen informieren:

Änderung in der Zustellung der Bezügemitteilungen für Beschäftigte

Der Versand der Bezügemitteilung und anderer Druckerzeugnisse des Bezügeabrechnungs-systems PVSplus erfolgt nicht mehr über die Dienststelle, sondern direkt an die Wohnsitz-adresse.

Der Versand der Bezügemitteilungen und anderer mittels des Bezügeabrechnungssystems PVSplus zentral erstellter Druckerzeugnisse wird angepasst. Diese werden künftig grundsätzlich unmittelbar an die Anschrift des ständigen Wohnsitzes der Empfängerinnen und Empfänger von Bezügen auf postalischem Weg versandt. Ist bei Beschäftigten mit Auslandsdienstort eine besondere Versandanschrift hinterlegt, wird diese ausgegeben.

Die Bezügemitteilungen werden erstmalig ab dem Abrechnungsmonat 12/2019 für Besoldung und dem Abrechnungsmonat 11/2019 für Tarif direkt versandt werden.

Des Weiteren werden die Lohnsteuerbescheinigungen und für Tarifkräfte die Bescheinigungen nach der Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (DEÜV Bescheinigung bzw. BV DEÜV Bescheinigung) künftig gleichfalls direkt versandt werden.

Auf den Bezügemitteilungen wird im November 2019 für Tarifbeschäftigte und im Dezember 2019 für Beamtinnen und Beamte folgender Text angedruckt sein:
«Ab sofort erfolgt der Versand von in PVSplus zentral erstellten Druckerzeugnissen direkt an der bei Ihrer Sachbearbeitung angegebenen Anschrift auf postalischem Weg.»

Die Besoldungsstellen informieren:

Neues Meldeverfahren ab dem 01.01.2019 für neu abgeschlossene Riester-Verträge

Ab 01.01.2019 ändert sich das Verfahren zur Nachmeldung der Besoldungsdaten für zurückliegende Beitragsjahre durch Abgabe der Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Bitte legen Sie daher immer bei neu abgeschlossenen Riester-Verträgen Ihre Einwilligungserklärung zur Übermittlung der Besoldungsdaten an die ZfA im laufenden Beitragsjahr der Besoldungsstelle vor.

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