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Bundesnetzagentur – Shared Service Center (SSC)
Das Informationsportal.

Entgelt

Entgeltzahlungen für Tarifbeschäftigte
(früher: Gehalts- oder Lohnzahlung)

Von der ordnungsgemäßen Festsetzung des Entgelts bis hin zur persönlichen Beratung der Tarifbeschäftigten.

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne!

Unser Dienstleistungsangebot im Bereich Entgelt umfasst:

  • Festsetzung und Berechnung der Entgelte,
  • Beratung und Information der Personalverwaltung,
  • Zahlbarmachung der Entgelte einschließlich der Abführung der Beiträge zu Sozialversicherung und Zusatzversorgung sowie von mit dem Gehalt in Zusammenhang stehenden Steuern und Abgaben,
  • Ausstellen von Bescheinigungen,
  • Bereitstellung von Auswertungen und Berichten,
  • Titelverwaltung,
  • Überwachung von Fristen für die Fortzahlung der Bezüge bei Arbeitsunfähigkeit und die Zeiten von Wiederholungserkrankungen,
  • Klärung von Einzelfragen der Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger,
  • Prüfung und Durchsetzung von Erstattungsansprüchen,
  • Prozessführung,
  • Beratung der Beschäftigten.

Sie möchten einen Überblick über Ihre Bezüge?

Ein Taschenrechner Bild-BezügerechnerQuelle: Bundesnetzagentur

Der Online-Bezügerechner hilft Ihnen dabei.
Dies ist ein Service des Bundesverwaltungsamtes (BVA).

Die Entgeltstelle informiert - Tarifabschluss 2020

Die Entgelte für die Tarifbeschäftigten, Auszubildenden, Studierenden und Praktikant*innen des Bundes wurden neu geregelt.

Nachfolgend werden die wesentlichen Bestandteile des Tarifabschlusses genannt:

  • Entgelttabelle zum Tarifvertrag öffentlicher Dienst
  • Folgeänderungen bei dynamischen Entgeltbestandteilen
  • Verlängerung von Tarifregelungen
  • Corona-Sonderzahlung

Entgelttabelle zum Tarifvertrag öffentlicher Dienst
Die Tabellenentgelte einschließlich der Beträge aus individuellen Zwischen-und Endstufen sowie der Tabellenwerte der Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü werden

  • ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50,00 Euro, und
  • ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent
    erhöht.

Die Ausbildungsentgelte der Auszubildenden, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes fallen, sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Prak-tikanten nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes werden wie folgt erhöht:

  • ab dem 1. April 2021 um 25,00 Euro monatlich und
  • ab dem 1. April 2022 um weitere 25,00 Euro monatlich.

Das monatliche Studienentgelt nach § 8 Absatz 2 Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsinte-grierten dualen Studiengängen des öffentlichen Dienstes wird

  • ab dem 1. April 2021 um 50,00 Euro und
  • ab dem 1. April 2022 um weitere 25,00 Euro

erhöht.

Folgeänderungen bei dynamischen Entgeltbestandteilen
Tarifliche Zulagen, für die die Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden

  • ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent und
  • ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent

erhöht.

Verlängerung von Tarifregelungen
Die Regelung zur Übernahme von Auszubildenden nach § 16a Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Allgemeiner Teil sowie die Regelungen zur Altersteilzeit gemäß dem Tarif-vertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Corona-Sonderzahlung
Die einmalige Corona Sonderzahlung ist gesondert im TV Corona-Sonderzahlung geregelt. Hierüber wurde bereits informiert.

Weitergehende Informationen und die Entgelttabellen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden BMI-Rundschreiben.

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