Rehabilitationsmaßnahmen
Informationen zur Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen
Sie erhalten auf dieser Seite zusätzliche Informationen zu einzelnen Themen, die in der Praxis häufig nachgefragt wurden. Die Themen sind alphabetisch geordnet.
Hinweis zur Barrierefreiheit:
Die hier für Sie hinterlegten Informationen sind überwiegend barrierefrei. Auf die Barrierefreiheit von Dokumenten, die nicht durch das Shared Service Center (SSC) erstellt wurden, hat das SSC keinen Einfluss.
Thema | Information |
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Anschlussheilbehandlung | Die Beihilfestellen informieren: Anträge auf Genehmigung einer Anschlussheilbehandlung müssen vom Krankenhaus direkt an die Beihilfestellen gerichtet werden. Anschlussheilbehandlung (PDF, 60KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) |
Aufwendungen im Rahmen einer stationären, Mutter/Kind- oder Vater/Kind-Rehabilitationsmaßnahme | Aufgrund der fünften Änderungsverordnung zur Bundesbeihilfe-verordnung vom 26.07.2014 ergibt sich folgende Änderung: Erstattung von Aufwendungen im Rahmen einer stationären Rehabilitationsmaßnahme sowie Mutter-Kind oder Vater-Kind Rehabilitation nur noch mit Versorgungsvertrag nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) 5. Buch (V) möglich. |
Ehegatten/Lebenspartner | Die Beihilfestellen informieren über Rehabilitationsmaßnahmen für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner. |
Fahrkosten | Die Beihilfe informiert die Beihilfeberechtigten über die Beihilfefähigkeit von Fahrkosten/Gepäckkosten im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme gemäß § 35 Bundesbeihilfeverordnung. Fahrkosten/Gepäckkosten (PDF, 83KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) |
Gepäckkosten | siehe bei Fahrkosten |
Rehabilitationsmaßnahmen | Die Beihilfestellen informieren: 4 Schritte zu einer Rehabilitationsmaßnahme (Kur) Der Weg zu einer Rehabilitationsmaßnahme (PDF, 90KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Arten der möglichen Rehabilitationsmaßnahmen |