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Zahnarzt und Kieferorthopäde

Informationen zu zahnärztlichen und kieferorthopädischen Leistungen

«Belege bitte nicht heften, klammern oder aufkleben»

Sie erhalten auf dieser Seite zusätzliche Informationen zu einzelnen Themen, die in der Praxis häufig nachgefragt wurden. Die Themen sind alphabetisch geordnet.

Hinweis zur Barrierefreiheit:
Die hier für Sie hinterlegten Formulare sind derzeit noch nicht alle barrierefrei. Wir sind jedoch bemüht die derzeitigen Formulare zeitnah für alle lesbar und nutzbar zu gestalten. Wir bitten um Ihre Geduld!

ThemaInformation
ComputertomographieDie Beihilfestellen informieren: Computertomographie ist im Zusammenhang mit der Planung von Implantaten nicht beihilfefähig.
kieferorthopädische
Leistungen
Rundschreiben D6-213 105/1/23 des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 10.10.2011 zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen kieferorthopädischen Leistungen gemäß der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Als Anlage ist die gemeinsame Information des BMI und des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden e.V. (BDK) beigefügt.

kieferorthopädische Leistungen
(Wechsel des Kieferorthopäden)

Eingeschränkte Leistungen bei vom Beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Angehörigen verursachten Abbruchs einer kieferorthopädischen Behandlung oder Wechsels des Kieferorthopäden (§ 15 Absatz 2 BBhV).
Bei einem Wechsel der Kieferorthopädin oder des Kieferorthopäden, der allein durch die Beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Angehörigen zu vertreten ist, werden nur noch die Aufwendungen als beihilfefähig anerkannt, die nach dem Heil- und Kostenplan, dem die Festsetzungsstelle zugestimmt hatte, noch nicht abgerechnet sind.

Medizinisch begründete oder durch beruflichen Umzug bedingte Wechsel der Kieferorthopäden liegen nicht in der Verantwortung der Beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Angehörigen und fallen damit nicht unter diese Regelung.

Implantate

Die Beihilfestellen informieren über implantologische Leistungen im Allgemeinen und speziell zur Computertomographie ist im Zusammenhang mit der Planung.

Computertomographie ist im Zusammenhang mit der Planung von Implantaten nicht beihilfefähig.

VollnarkoseDie Beihilfestellen informieren: Vollnarkose im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen ist nicht beihilfefähig.

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