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Bundesnetzagentur – Shared Service Center (SSC)
Das Informationsportal.

Besoldung

Von der ordnungsgemäßen Festsetzung, der Zahlbarmachung der Besoldung bis hin zur individuellen Beratung der Beamten.

Unser Besoldungsteam informiert Sie gerne!

Unser Dienstleistungsangebot im Bereich Besoldung umfasst:

  • Festsetzung und Berechnung der Besoldung,
  • Vorabberechnung der Besoldung bei Änderungen (zum Beispiel Teilzeit, Verbeamtung Bezüge bei Teildienstfähigkeit),
  • Zahlbarmachung der Bezüge,
  • Ausstellen von Bescheinigungen,
  • Manuelle Durchführung von Berechnungen (zum Beispiel Zuschläge bei Teildienstfähigkeit, Sterbegeld, Abschläge, Erstattungsbeträge beim Störungsfall, Altersteilzeit),
  • Gewährung und Verwaltung von leistungsbezogenen Besoldung,
  • Bereitstellung von Auswertungen und Berichten,
  • Titelverwaltung,
  • Nachversicherung und Erstellen von Aufschubbescheinigungen,
  • Bearbeitung von Pfändungen,
  • Bezügerückforderungen,
  • Entscheidungen über Stundungsanträge und Niederschlagung und Dokumentation,
  • Bearbeitung von Widersprüchen,
  • Prozessführung,
  • Beratung der Beschäftigten.

Sie möchten einen Überblick über Ihre Bezüge?

Ein Taschenrechner Bild-BezügerechnerQuelle: Bundesnetzagentur

Der Online-Bezügerechner des BVA hilft Ihnen dabei:
Online-Bezügerechner
Dies ist ein Service des Bundesverwaltungsamtes (BVA).

Brauchen Sie eine Planungshilfe zur optimalen Wahl Ihrer Lohnsteuerklassen?

Dann hilft Ihnen das Faktorverfahren beim Lohn- und Einkommenteuerrechner des BMF:
Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Dies ist ein Service des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Die Besoldungsstellen informieren:

Abschlagszahlungen aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022

Am 24. März 2021 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen und sich damit einverstanden erklärt, dass auf die im Gesetzentwurf für das Jahr 2021 vorgesehenen Bezügeerhöhungen Abschlagszahlungen geleistet werden.

Das Bundesministerium für Finanzen bereitet nun die Abschlagszahlung dazu vor. Diese erfolgen erst, wenn die technische Umsetzung durch das ITZ Bund sichergestellt ist.

Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge

Mit dem Gesetzentwurf werden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes wie folgt an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst:

  • Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge werden zum 1. April 2021 und zum 1. April 2022 linear angehoben.
  • Die Dienst- und Versorgungsbezüge erhöhen sich im Ergebnis
    zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und
    zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

Die Erhöhung im Jahr 2021 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gemäß §14a Absatz 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 Bundesbesoldungsgesetz in Höhe von 0,2 Prozentpunkten.

Die Abschlagszahlungen stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung.

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