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Bundesnetzagentur – Shared Service Center (SSC)
Das Informationsportal.

Informationen für Tarifbeschäftigte zu Entgeltangelegenheiten

Ihre fachlichen Informationen im Überblick.

Sie erhalten auf dieser Seite eine Zusammenstellung der Themen, die aus gegebenem Anlass unter der Rubrik »Aktuelles, Die Entgeltstelle informiert« veröffentlicht wurden.

ThemaDatumInformation
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL)6.6.2018

Die Entgeltstelle informiert über Fehler in der maschinellen Bezügeabrechnung zur Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL):

Datenschutz - DSGVO25.05.2018

Die bezügezahlende Stellen des Shared Service Centers (SSC) bei der Bundesnetzagentur informieren zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und über die Rechte betroffener Personen bei der Verarbeitung von personenbezogen Daten nach Kapitel III DSGVO.

Tarifeinigung 20186.6.2018

Die Entgeltstelle informiert zur Umsetzung der Tarifeinigung 2018:

Steuerhinweise für Empfängerinnen und Empfänger von Amts- Besoldungs- Tarif- oder Versorgungsbezügen6.11.2019

Das Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systembetreuung (KPVS) gibt allen Beschäftigten allgemeine Informationen über:

  • den Lohnsteuerabzug im Jahr 2020
  • den privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeitrag
  • den Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Jahr 2019
  • Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2019 - Großbuchstabe M
    (Mahlzeiten aufgrund einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushaltsführung).

Information zu den Steuerhinweisen des KPVS_November 2019

Einführung eines einheitlichen Personalverwaltungssystems (PVS) in der Bundesverwaltung01.2016

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV), das der Bundesnetzagentur als Dienstleister das elektronische Bezügeabrechnungssystem zur Verfügung stellt, ersetzt derzeit das alte System KIDICAP durch das neue System PVS.
Nachdem die Bezügeabrechnung für Beamtinnen und Beamte bereits seit Anfang 2015 mithilfe des neuen Verfahrens erfolgt, sollen die Bezüge der Tarifbeschäftigten und Auszubildenden erstmals für Januar 2016 mit dem neuen System PVS ausgezahlt werden.

Mit der Einführung von PVS erhalten demnach auch die Tarifbeschäftigten einen neuen Entgeltnachweis im Januar 2016. Erläuterungen hierzu werden mitgeschickt, können jedoch auch hier schon vorab eingesehen werden:

In Fällen, in denen Rückrechnungen in das Kalenderjahr 2015 erfolgen, wird es zwei Bezügemitteilungen für den jeweiligen Abrechnungsmonat geben.

Hintergrund ist, dass Rückrechnungen in das Kalenderjahr 2015 (z. B. Nachzahlungen) ausschließlich mit dem bisherigen Abrechnungsprogramm KIDICAP durchgeführt werden können. Diese Berechnungen enthalten jedoch keine Steuern! Die sich ergebenden Rückrechnungsbeträge für das Jahr 2015 werden ausschließlich über das neue Abrechnungsprogramm PVS versteuert. Die aus dem Altverfahren mitversteuerten Beträge können Sie Ihrer PVS-Bezügemitteilung entnehmen.

Weitere Informationen zu PVS:

Erläuterungen zu den Bezügemitteilungen für Tarifbeschäftigte und Auszubildende20.02.14

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) hat auf seiner Internetseite Erläuterungen zu den Bezügemitteilungen eingestellt.

Erläuterungen zur Bezügemitteilung für Tarifbeschäftigte

Mutterschutzzeiten
bei der
Zusatzversorgung
01.06.12

Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten Tarifbeschäftigter bei der Zusatzversorgung

Mit den Änderungstarifverträgen 5 und 6 zum Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) haben die Tarifvertragsparteien die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten umgesetzt.

Nunmehr werden Mutterschutzzeiten wie Umlage-/Beitragsmonate mit zusatzversorgungspflichtigem Entgelt berücksichtigt. Die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten vor dem 01.01.2012 erfolgt jedoch nur auf schriftlichen Antrag der Tarifbeschäftigten beziehungsweise der Rentenberechtigten bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Einen maschinenlesbaren Antragsvordruck finden Sie unter dem Stichwort „Mutterschutzzeiten vor dem Jahr 2012“ auf der Homepage der VBL: www.vbl.de

Entgeltumwandlung für
Tarifbeschäftigte und
Auszubildende
23.09.11

Möglichkeit der Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte und Auszubildende

Durch den rückwirkend zum 1. August 2011 in Kraft getretenen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-BL) wird den Tarifbeschäftigten und Auszubildenden des Bundes die Möglichkeit eröffnet, eine ergänzende betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung aufzubauen.

Den vollständigen Artikel zu diesem Thema können Sie hier einsehen:

Weitere Informationen finden Sie

ELENA-Daten17.04.12Die Bundesregierung hat das ELENA-Verfahren mit einem am 03.12.2011 in Kraft getretenden Gesetz eingestellt. Die Löschung der Daten bei der ZSS (Zentrale Speicherstelle) wurde durchgeführt. Dies bestätigt auch der BfDI (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) in einer Pressemitteilung. Weitere Informationen hierzu können Sie über den nachfolgenden Link erhalten: ELENA-Verfahren
ELSTAM14.01.2013

Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) mit Wirkung ab 01.01.2013

Unter dem Namen ELSTAM werden alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern digital übermittelt.

Anders als für das Jahr 2012, für das alle im Bezügezahlungsverfahren aufgezeichneten Lohnsteuerabzugsmerkmale des Jahres 2011 programmgesteuert für das Jahr 2012 übernommen wurden, müssen Freibeträge für das Jahr 2013 - sofern sie berücksichtigt werden sollen - wieder neu beantragt werden.

Anträge zur Berücksichtigung eines Freibetrages, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte oder für volljährige Kinder können ab sofort beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt für die Zeit ab 01.01.2013 gestellt werden. Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Zur Vermeidung langer Wartezeiten sollte der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung am besten auf dem Postweg gestellt werden.

Formulare erhalten Sie unter dem Link (https://www.formularebfinv.de/) über das
Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.

Der Antrag kann vom 01. Oktober 2012 bis zum 30. November 2013 gestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt kann ein Antrag auf Steuerermäßigung nur noch bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer für 2013 berücksichtigt werden.

Welche ELSTAM-Daten gespeichert sind, können Arbeitnehmer voraussichtlich ab 01.11.2012 nach erfolgreicher Registrierung unter www.elsteronline.de selbst einsehen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.elster.de.

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