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Informationen zu Umzügen im Inland

Zusammenstellung von Informationen zum Thema Umzüge im Inland (Deutschland)

Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit sich zu einzelnen Bereichen rund um das Thema «Umzüge Inland» zu informieren.

Die Seite befindet sich im Aufbau!

Die Informationen zu den einzelnen Themen sind nach Schlagwörtern alphabetisch sortiert und gegebenenfalls zusätzlich mit einem PDF-Dokument für Sie hinterlegt.

Hinweis zur Barrierefreiheit:
Die hier für Sie hinterlegten Informationen sind überwiegend barrierefrei. Auf die Barrierefreiheit von Dokumenten, die nicht durch das Shared Service Center (SSC) erstellt wurden, hat das SSC keinen Einfluss.

Informationen zu Umzügen Inland
ThemaInformation
Beförderungsauslagen

Beförderungsauslagen für Umzug mit Spedition oder in Eigenregie

Beförderungsauslagen nach § 6 BUKG (Bundesumzugskostengesetz)

Es werden die notwendigen Auslagen für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung erstattet. Umzugsgut sind die Wohnungseinrichtung und in angemessenem Umfang andere bewegliche Gegenstände und Haustiere, die sich am Tage vor dem Einladen des Umzugsgutes im Eigentum, Besitz oder Gebrauch des Berechtigten oder anderer Personen befinden, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.

Auslagen für das Befördern von Umzugsgut, das sich außerhalb der bisherigen Wohnung befindet (etwa in einer Zweitwohnung oder bei Verwandten), werden höchstens insoweit erstattet, als sie beim Befördern mit dem übrigen Umzugsgut erstattungsfähig wären.

Sie können zur Durchführung des Umzuges ein Speditionsunternehmen in Anspruch nehmen. In der Wahl des Möbelspediteurs sind Sie grundsätzlich frei. Übernommen werden die gesamten anfallenden Kosten vom Einpacken in der bisherigen Wohnung bis zum Auspacken in der neuen Wohnung. Hierbei sind die Vorgaben gemäß der Verwaltungsvorschrift zum BUKG zu beachten. Weiterhin werden zusätzlich die Auslagen (Prämien) für eine separate Transportversicherung zur Haftungserweiterung - über die Haftung des Unternehmens nach § 451 HGB hinaus - für diejenige Versicherungssumme erstattet, die der privaten Hausratversicherungssumme vor dem Umzug entspricht. Als Höchstgrenze können bis zu 2,5 Promille der maßgebenden Versicherungssumme anerkannt werden (ohne zusätzlich verrechnete Umsatzsteuer auf Versicherungsbeiträge). Kosten für das Einlagern von Umzugsgut werden nicht berücksichtigt.

Bei Umzügen in Eigenregie ohne Inanspruchnahme eines Spediteurs werden die nachgewiesenen notwendigen Auslagen erstattet. Das gilt nicht, wenn die Arbeiten vom Berechtigten selbst oder von mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen durchgeführt werden.

Gern übersenden wir Ihnen weitere Informationen zu der von Ihnen gewählten Variante.

BerechtigteNeben dem Berechtigten werden Ehegatte/Lebenspartner als auch ledige Kinder, Stief- und Pflegekinder bei der Umzugskostenvergütung (UKV) berücksichtigt.
Reisekosten

Reisekosten für Umzugsreise, Reise(n) zum Suchen oder Besichtigen einer Wohnung und Umzugsvorbereitungsreise

Reisekosten nach § 7 BUKG

  • Reise zum Suchen oder Besichtigen einer Wohnung:
    Kosten für zwei Reisen einer Person oder für eine Reise von zwei Personen werden wie bei Dienstreisen übernommen. Dabei werden die Fahrtkosten bis zur Höhe der billigsten Fahrkarte der allgemein niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels erstattet. Tage- und Übernachtungsgeld wird je Reise für höchstens zwei Reise- und zwei Aufenthaltstage gewährt.
  • Umzugsvorbereitungsreise:
    Für eine Reise der/des Berechtigten vom neuen Dienstort zur bisherigen Wohnung zur Vorbereitung und Durchführung des Umzuges werden Fahrtkosten wie bei der Reise zum Suchen oder Besichtigen einer Wohnung erstattet. Die Reise muss in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Umzug erfolgen. Wird der Umzug vor dem Wirksamwerden der dienstlichen Maßnahme durchgeführt, so werden die Fahrtkosten für die Rückreise von der neuen Wohnung zum Dienstort bzw. zur bisherigen Wohnung erstattet.
  • Umzugsreise:
    Die/der Berechtigte und die berücksichtigungsfähigen Personen erhalten für eine Fahrt parallel zur Spedition von der bisherigen zur neuen Wohnung eine Entschädigung wie bei Dienstreisen (Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel bzw. Wegstreckenentschädigung für den eigenen Pkw, Tagegeld und Übernachtungskosten am neuen Wohnort, falls eine Übernachtung in der neuen Wohnung nicht möglich ist).
Mietenschädigung

Mietentschädigung nach § 8 BUKG

Mietentschädigung kommt nur in Betracht, wenn für eine gewisse Zeit (max. sechs Monate für die bisherige und max. drei Monate für die neue Wohnung) gleichzeitig Miete für die bisherige und die neue Wohnung zu zahlen ist. Voraussetzung hierfür ist, dass während dieses Zeitraumes die jeweilige Wohnung nicht genutzt wird und die bisherige Wohnung frühzeitig (unmittelbar nach Anmietung der neuen Wohnung) gekündigt wurde. Der Einzug in die neue Wohnung muss innerhalb von 10 bis 15 Tagen nach dem Mietbeginn erfolgen, soweit diese auch bezugsfertig ist.

andere Auslagen

Andere Auslagen wie Maklerkosten, Zusätzlicher Unterricht der Kinder

Andere Auslagen nach § 9 BUKG

  • Maklerkosten
    Die notwendigen ortsüblichen Maklergebühren eines freien Wohnungsmaklers für die Vermittlung einer Mietwohnung und einer Garage oder die entsprechenden Auslagen bis zu dieser Höhe für eine Eigentumswohnung werden erstattet. Grundsätzlich zahlt der Auftraggeber die Maklerkosten.
  • Zusätzlicher Unterricht
    Die Auslagen für einen durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder des Berechtigten werden erstattet, pro Kind jedoch höchstens 20 Prozent des am Tag vor dem Einladen des Umzugsgutes maßgebenden Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A 13.
Pauschalvergütung

Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen

Pauschvergütung nach § 10 BUKG

Die/der Berechtigte, die/der am Tage vor dem Einladen des Umzugsgutes eine Wohnung hatten und nach dem Umzug wieder eine Wohnung eingerichtet haben, erhalten eine Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen in Höhe von 15 Prozent des am Tag vor dem Einladen des Umzugsgutes maßgeblichen Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A13.

Für jede andere berücksichtigungsfähige Person, die auch nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft lebt, erhöht sich der Betrag um weitere 10 Prozent.

ProbezeitTritt bei einer Einstellung die Zusage der UKV erst nach der Probezeit in Kraft, darf die Umzugskostenvergütung frühestens zu diesem Zeitpunkt erfolgen. Endet das Beschäftigungsverhältnis während der Probezeit, ist eine Erstattung des Umzuges nicht möglich.
Trennungsgeld

Gewährung von Trennungsgeld
Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen bei dienstlichen Maßnahmen auch eine Entschädigung für zusätzliche Ausgaben aufgrund einer vorübergehenden doppelten Haushaltsführung oder des arbeitstäglichen Pendelns zwischen der neuen Dienststelle und dem ursprünglichen Wohnort zu. Dies kann zum Beispiel bei Einstellungen während der Probezeit der Fall sein oder solange Sie wegen Wohnungsmangels am neuen Dienstort nicht umziehen können. Auch wenn ein sogenannter Umzugshinderungsgrund (z. B. laufendes Schuljahr eines Kindes) einem zügigen Umzug entgegensteht, kann bis zu dessen Wegfall Trennungsgeld gewährt werden.

Gern beantworten wir Ihre Fragen dazu.

Voraussetzungen für eine KostenerstattungVoraussetzung für eine Kostenerstattung ist eine schriftliche Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV) durch den Arbeitgeber. Diese gilt fünf Jahre. Der Umzug muss an den neuen Dienstort bzw. dessen Einzugsgebiet (30 km Entfernung zur Dienststätte) stattfinden.
Umzug mit einer Spedition
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