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Bundesnetzagentur – Shared Service Center (SSC)
Das Informationsportal.

Formulare für die Beihilfe

Die Beihilfebearbeitung durch das Shared Service Center erfolgt nur bis zum 28.02.2022.

Ab dem 01.03.2022 werden Beihilfeanträge von der neuen Beihilfestelle bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) bearbeitet.

Entsprechende Informationen sind den Beihilfeberechtigten bereits zugegangen. Falls Sie kein Starterpaket erhalten haben sollten, kontakieren Sie bitte die PBeaKK.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte «Das Shared Service Center informiert:».

Das Shared Service Center informiert:

Verlagerung der Beihilfebearbeitung zur Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)

Ab dem 01.03.2022 werden Ihre Beihilfeanträge von Ihrer neuen Beihilfestelle bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) bearbeitet. Entsprechende Informationen sind Ihnen bereits zugegangen.

Bitte wenden sie sich vertrauensvoll an die in Ihrem Starterpaket angegebenen Adressen.
Dies ist auf dem Postweg, digital und auch telefonisch möglich.

Falls Sie kein Starterpaket erhalten haben sollten, in dem auch Ihre neue Beihilfenummer angegeben ist, finden Sie weiterführende Informationen entweder auf der Internetseite der PBeaKK unter «Bundesbehörden».

www.beihilfedienste.de

oder per Telefon unter der Nummer 0711 9744 97400

oder per Fax unter der Nummer 0711 9744 97401

Bitte beachten Sie, dass Schreiben oder papiergebundene Beihilfeanträge an die Postbeamtenkrankenkasse nicht über die interne Dienstpost versandt werden können, sondern privat frankiert werden müssen. Denn, wie Erstattungsanträge an die private Krankenkasse auch, gehören die Beihilfeanträge zur privaten Daseinsfürsorge.

Das Shared Service Center informiert:

Verlagerung der Beihilfebearbeitung zur Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)

Wie bereits angekündigt, werden Ihre Beihilfeangelegenheiten ab dem 01.03.2022 durch die PBeaKK bearbeitet.

Die PBeaKK ist ein erfahrener Dienstleister auf dem Gebiet der Beihilfegewährung und garantiert gute Bearbeitungszeiten, eine hohe Kundenorientierung sowie eine fortschreitende Digitalisierung des gesamten Festsetzungsverfahrens.
Damit ein reibungsloser Übergang möglich ist, bedarf es einer guten Vorbereitung und Abstimmung mit allen Beteiligten. Auch Sie können dazu beitragen, dass die Verlagerung der Beihilfeangelegenheiten gut und schnell funktioniert.

Alle Anträge, die bei den Beihilfestellen der Bundesnetzagentur, SSC10 und SSC8, bis Ende Februar 2022 vollständig eingehen, werden auch abschließend von hieraus bearbeitet. Dies gilt auch für die ggf. damit verbundenen Widersprüche und Klageverfahren.

Bitte denken Sie daran, dass Sie alle notwendigen Unterlagen mit einreichen. Dies gilt vor allem für die Einkommensteuerbescheide des Jahres 2020, die Nachweise über Familienzuschläge und den entsprechenden Versicherungsnachweis, für die Wahlleistungsvereinbarungen im Krankenhaus und Entlassungsanzeigen.
Sofern nicht alle Unterlagen eingereicht werden, kann eine abschließende Bearbeitung seitens der SSC nicht erfolgen. Unvollständige Anträge müssen dann zurückgesendet werden.

Ab dem 01.03.2022 stellen Sie bitte Ihren Antrag mit den entsprechenden Belegen bei der PBeaKK. Dabei können Sie Ihre Anträge nunmehr auch per App einreichen. Dies gilt auch für die o.a. zurückgesendeten Anträge.

Bereits durch die Beihilfestelle der Bundesnetzagentur erteilte Genehmigungen (wie z. B. Rehabilitationsmaßnahmen, psychotherapeutische Maßnahmen) behalten Ihre Gültigkeit.

Ab Mitte Februar 2022 werden Sie seitens der PBeaKK ein so genanntes Starterpaket mit allen notwendigen Informationen erhalten.

Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Homepage der PBeaKK unter «https://www.beihilfedienste.de/informationen-zum-datenschutz/».

Sollten Sie darüber hinaus gehend Informationsbedarf haben, können Sie sich ab 01.03.2022 auch direkt an die PBeaKK wenden.

Das Shared Service Center informiert:

Verlagerung der Beihilfebearbeitung - Sachstand Dezember 2021

Wir hatten Sie bereits informiert, dass die Beihilfeangelegenheiten zur Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) verlagert werden.

Der erste Schritt, alle Beihilfeberechtigten, die bei der PBeaKK eine Krankenversicherung haben, zu überführen, wurde bereits zum 01.08.2021 erfolgreich umgesetzt.

In einem zweiten Schritt - zum 01.03.2022 - folgen alle anderen Beihilfeberechtigten.

Hierzu ist die Übertragung der zur Bearbeitung notwendigen Daten deutlich aufwendiger und benötigt eine längere Vorbereitungszeit. Denn zuvor müssen alle relevanten Daten so aufbereitet werden, dass diese reibungslos in das System der PBeaKK migriert werden können. Zudem müssen noch alle in Papier geführten Akten den Anforderungen der PBeaKK entsprechen und zur notwendigen Scannung vorbereitet werden. Das sind alles sehr umfangreiche Arbeiten, die neben der "normalen" Beihilfefestsetzung von den Kolleginnen und Kollegen in den Beihilfestellen erledigt werden.

Das weitere Vorgehen im Einzelnen

Alle Beihilfeberechtigten, die von der Verlagerung zum 01.03.2022 betroffen sind, werden vom Referat Z16 persönlich angeschrieben und über die Änderungen Informiert. Dieses Schreiben wird Anfang Januar 2022 versendet.

Zudem wird ein sogenanntes «Starterpaket» seitens der PBeaKK Mitte Februar 2022 an die Beihilfeberechtigten gesendet. Damit soll gewährleistet werden, dass jeder und jede Beschäftigte alle Informationen zeitnah erhält.

Ab dem 01.03.2022 können dann alle Beihilfeberechtigten die App der PBeaKK zur Einreichung der Beihilfeanträge nutzen oder wie gewohnt auch weiterhin Papieranträge bei der PBeaKK stellen.
Einen Postaustausch wird es nicht geben. Bei Papieranträgen müssen die Beschäftigten ihre Post selbst frankieren. Für alle ab 01.03.2022 eingehenden Anträge wird die PBeaKK auch für Widersprüche und Klageverfahren zuständig sein.

Anträge, die bis Ende Februar nächsten Jahres bei den Beihilfestellen der BNetzA eingehen, werden dort abschließend bearbeitet, das gilt auch für damit verbundene Widersprüche oder Gerichtsverfahren.

Das Referat Z 16 koordiniert und betreut die Verlagerung der Beihilfeaufgaben.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen weiterhin gerne zur Verfügung.

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