Informationen zu Anträgen auf Pflegeleistungen
Ihre Informationen zu diesem Thema im Überblick.
Sie erhalten auf dieser Seite zusätzliche Informationen zu einzelnen Themen, die in der Praxis häufig nachgefragt wurden. Die Themen sind alphabetisch geordnet.
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Allgemeine Informationen zur Beihilfe
Thema | Information |
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Pflege | Hinweis zu der Bearbeitung von Beihilfeanträgen im Rahmen der Pflege in den SSC Beihilfestellen SSC 8, SSC 9 und SSC 10:
Ab dem 01.06.2018 werden Fragen zu Aufwendungen in Pflegefällen und jeweils alle zugehörigen Beihilfeanträge für alle Kundenbehörden und der Bundesnetzagentur zentral im
SSC 10
SSC 10-1/-2
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
bearbeitet.
- Am 19.12.2012 wurde im Bundesgesetzblatt die Vierte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) vom 12.12.2012 verkündet.
Die Veränderungen im Bereich der Pflege aufgrund des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes werden in das Beihilferecht des Bundes übertragen. - Pflegeleistungen ab 01. Januar 2015
Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz 1) werden die Pflegeleistungen ab dem 01. Januar 2015 angepasst. - Zum 01. Januar 2016 ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II vom 21.12.2015) teilweise in Kraft getreten.
Die Änderungen ab dem 01.01.2016 beziehen sich auf Regelungen in der Kurzzeitpflege. - 8. Änderungsverordnung zur Bundesbeihilfeverordnung zum 31.07.2018
Anpassungen in der häuslichen Krankenpflege
Pflegeleistungen ab 01.01.2015 insbesondere der Änderungen und Anpassungen in den Jahren 2016 und 2018 (PDF, 205KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
Pflegeunterstützungsgeld (PDF, 102KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
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