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Bundesnetzagentur – Shared Service Center (SSC)
Das Informationsportal.

Informationen zu Anträgen auf Pflegeleistungen

Ihre Informationen zu diesem Thema im Überblick.

Sie erhalten auf dieser Seite zusätzliche Informationen zu einzelnen Themen, die in der Praxis häufig nachgefragt wurden. Die Themen sind alphabetisch geordnet.

Hinweis zur Barrierefreiheit:
Die hier für Sie hinterlegten Informationen sind überwiegend barrierefrei. Auf die Barrierefreiheit von Dokumenten, die nicht durch das Shared Service Center (SSC) erstellt wurden, hat das SSC keinen Einfluss.

Allgemeine Informationen zur Beihilfe

ThemaInformation
Pflege

Hinweis zu der Bearbeitung von Beihilfeanträgen im Rahmen der Pflege in den SSC Beihilfestellen SSC 8, SSC 9 und SSC 10:
Ab dem 01.06.2018 werden Fragen zu Aufwendungen in Pflegefällen und jeweils alle zugehörigen Beihilfeanträge für alle Kundenbehörden und der Bundesnetzagentur zentral im

SSC 10
SSC 10-1/-2
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin

bearbeitet.

  • Am 19.12.2012 wurde im Bundesgesetzblatt die Vierte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) vom 12.12.2012 verkündet.
    Die Veränderungen im Bereich der Pflege aufgrund des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes werden in das Beihilferecht des Bundes übertragen.
  • Pflegeleistungen ab 01. Januar 2015
    Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz 1) werden die Pflegeleistungen ab dem 01. Januar 2015 angepasst.
  • Zum 01. Januar 2016 ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II vom 21.12.2015) teilweise in Kraft getreten.
    Die Änderungen ab dem 01.01.2016 beziehen sich auf Regelungen in der Kurzzeitpflege.
  • 8. Änderungsverordnung zur Bundesbeihilfeverordnung zum 31.07.2018
    Anpassungen in der häuslichen Krankenpflege

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