Ihre Ansprechpartner für die Bereiche Beihilfe, Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld
für Beschäftigte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA).
Wir helfen Ihnen gerne!
Der persönliche Ansprechpartner ergibt sich aus den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
Reiseangelegenheiten
Bei Fragen zur Reisekostenabrechnung wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.
Aufgabenbereich | Telefonnummer |
---|---|
Leitung SSC 6 | 07 531/935-311 |
Reisekostenabrechnung Inland | 07 531/935-312 07 531/935-313 07 531/935-315 07 531/935-316 |
Reisekostenabrechnung Ausland | 07 531/935-314 07 531/935-315 |
Reisekostenabrechnung/Azubi | 07 531/935-311 |
Reisekostenabrechnung/Azubi nach TVAöD | 07 531/935-313 |
Reisekostenabrechnung Vorstellungsreisen | 07 531/935-316 |
Abschlagszahlung In- und Ausland | 07 531/935-312 |
SSC 6
78464 Konstanz
Ihre E-Mail wird an Ihren persönlichen Ansprechpartner weitergeleitet.
Das zentrale E-Mail -Postfach sichert eine schnelle Bearbeitung Ihrer Anfrage. Gleichzeitig werden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor unliebsamen Spam-Mails geschützt.
Bitte geben Sie in der E-Mail Ihren Vor- und Zunamen und Ihre Behörde an. Diese Angaben helfen uns bei der direkten Zuordnung Ihrer Anfrage.
Trennungsgeld und Umzugskosten
Bei Fragen zu Trennungsgeld- und Umzugskostenabrechnungen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.
Aufgabenbereich | Telefonnummer |
---|---|
SSC 6 Trennungsgeldabrechnungen bis 14 Tage | 07 531/935-311 |
SSC 2 Trennungsgeldabrechnungen | 0 921/7557-210 0 921/7557-229 0 921/7557-231 |
SSC 2 Umzugskostenabrechnungen | 0 921/7557-210 |
SSC 6
78464 Konstanz
E-Mail ssc6.postfach@bnetza.de
SSC 2
95447 Bayreuth
E-Mail ssc2.postfach@bnetza.de
Ihre E-Mail wird an Ihren persönlichen Ansprechpartner weitergeleitet.
Das zentrale E-Mail-Postfach sichert eine schnelle Bearbeitung Ihrer Anfrage. Gleichzeitig werden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor unliebsamen Spam-Mails geschützt.
Bitte geben Sie in der E-Mail Ihren Vor- und Zunamen und Ihre Behörde an. Diese Angaben helfen uns bei der direkten Zuordnung Ihrer Anfrage.
Beihilfe
Bei Fragen rund um Ihrer Beihilfe beraten Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beihilfestelle gerne.
Unsere Erreichbarkeiten sind:
Mo, Di, Do : 13 - 16:00 Uhr
Mi, Fr : 09 - 12:00 Uhr
Durch organisatorische Änderungen ergeben sich folgende Zuständigkeiten:
- Bei Fragen zu Beihilfebescheiden wenden Sie sich bitte an den Bearbeiter/die Bearbeiterin, der im Bescheid genannt wird.
- Bei Fragen zur Kieferorthopädie, zu Rehabilitationsmaßnahmen und zur Psychotherapie wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner/die Ansprechpartnerin für den betreffenden Buchstaben.
- NEU: Ab dem 01.06.2018 werden Fragen zu Aufwendungen in Pflegefällen zentral im SSC 10, Fehrbelliner Platz 3 in 10707 Berlin bearbeitet.
Aufgabenbereich | Telefonnummer |
---|---|
Leitung SSC 8, Widersprüche | 0 941/4626-190 |
Befreiung von Eigenbehalten, Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlungen (AHB), Buchstabe I, N, P | 0 941/4626-188 |
Psychotherapie, kieferorthopädische Leistungen (KFO), Widersprüche, Buchstabe O, Q, Z | 0 941/4626-189 |
Buchstabe F, G, Y | 0 941/4626-194 |
Buchstabe C, E, K, U | 0 941/4626-187 |
Buchstabe M, V | 0 941/4626-196 |
Buchstabe L, W, X | 0 941/4626-195 |
Buchstabe B, ST | 0 941/4626-186 |
Buchstabe A, D, H | 0 941/4626-198 |
Buchstabe R, S | 0 941/4626-185 |
Buchstabe J, T, W | 0 941/4626-184 |
Buchstabe Sch | 0 941/4626-182 |
Aufwendungen in Pflegefällen und jeweils alle zugehörigen Beihilfeanträge ssc10.postfach@bnetza.de | 030/22 480-408 030/22 480-376 Fax: 030/22480-429 |
SSC 8
93059 Regensburg
Ihre E-Mail wird an Ihren persönlichen Ansprechpartner weitergeleitet.
Das zentrale E-Mail -Postfach sichert eine schnelle Bearbeitung Ihrer Anfrage. Gleichzeitig werden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor unliebsamen Spam-Mails geschützt.
Bitte geben Sie in der E-Mail Ihren Vor- und Zunamen und Ihre Behörde an. Diese Angaben helfen uns bei der direkten Zuordnung Ihrer Anfrage.