Beihilfe
Festsetzung, Berechnung und Auszahlung von Beihilfen
Unser Aufgabengebiet im Rahmen der Beihilfe umfasst alle im Bereich der Bundesbeihilfe vorkommenden Arbeitsfelder.
- Bearbeitung von Anträgen auf Beihilfe in Krankheits-, Geburts– und Pflegefällen für im In– und Ausland entstandene Aufwendungen einschließlich Zahlbarmachung,
- Bearbeitung von Anträgen auf Befreiung von Eigenbehalten,
- Durchführung vorgeschriebener Voranerkennungsverfahren bei psychotherapeutischen Maßnahmen und Rehabilitationsmaßnahmen,
- Beantwortung von Anfragen auf Überprüfung der Beihilfefähigkeit von Heil– und Kostenplänen (Zahnarzt, Kieferorthopädie), Arznei– und Hilfsmittel, beabsichtigten Behandlungsmethoden sowie Krankenhausaufenthalten,
- Beantwortung von allgemeinen und speziellen telefonischen und schriftlichen Anfragen,
- Ausstellung von Bescheinigungen,
- Berechnung und Abführung von Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Personen,
- Durchführung von Widerspruchsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Verfahren,
- Zusammenstellung von Unterlagen für Regressforderungen gegen haftpflichtige Dritte.
Die Beihilfestellen informieren:
Änderungen in der Beihilfebearbeitung
Ab dem 27.07.2020 werden zur Beschleunigung der Bearbeitungszeiten in der Beihilfe folgende Änderungen vorgenommen:
Servicezeiten
Die Qualität und Kundenzufriedenheit stehen im Vordergrund unserer Beihilfebearbeitung. Dazu gehört auch die zügige Bearbeitung der eingehenden Anträge. Um diese weiter zu optimieren, wird die persönliche Erreichbarkeit der jeweiligen Ansprechpartner wie folgt geändert:
Für Regensburg (SSC8) und Berlin (SSC10):
Montag, Dienstag und Donnerstag: 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
NEU - Für Freiburg (SSC9):
Dienstag und Mittwoch: 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:00 bis 11:00 Uhr
Die Maßnahmen dienen dazu, die derzeitige Antragsbearbeitung effektiver zu gestalten. Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen bei Rückfragen gern zur Verfügung.