Beihilfe
Die Beihilfebearbeitung durch das Shared Service Center erfolgt nur bis zum 28.02.2022.
Ab dem 01.03.2022 werden Beihilfeanträge von der neuen Beihilfestelle bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) bearbeitet.
Entsprechende Informationen sind den Beihilfeberechtigten bereits zugegangen. Falls Sie kein Starterpaket erhalten haben sollten, kontakieren Sie bitte die PBeaKK.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte «Das Shared Service Center informiert:».
Das Shared Service Center informiert:
Verlagerung der Beihilfebearbeitung zur Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)
Ab dem 01.03.2022 werden Ihre Beihilfeanträge von Ihrer neuen Beihilfestelle bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) bearbeitet. Entsprechende Informationen sind Ihnen bereits zugegangen.
Bitte wenden sie sich vertrauensvoll an die in Ihrem Starterpaket angegebenen Adressen.
Dies ist auf dem Postweg, digital und auch telefonisch möglich.
Falls Sie kein Starterpaket erhalten haben sollten, in dem auch Ihre neue Beihilfenummer angegeben ist, finden Sie weiterführende Informationen entweder auf der Internetseite der PBeaKK unter «Bundesbehörden».
oder per Telefon unter der Nummer 0711 9744 97400
oder per Fax unter der Nummer 0711 9744 97401
Bitte beachten Sie, dass Schreiben oder papiergebundene Beihilfeanträge an die Postbeamtenkrankenkasse nicht über die interne Dienstpost versandt werden können, sondern privat frankiert werden müssen. Denn, wie Erstattungsanträge an die private Krankenkasse auch, gehören die Beihilfeanträge zur privaten Daseinsfürsorge.