Informationen zu Anträgen auf Beihilfe für sonstige Leistungen
Ihre Informationen zu diesem Thema im Überblick.
Sie erhalten auf dieser Seite zusätzliche Informationen zu einzelnen Themen, die in der Praxis häufig nachgefragt wurden. Die Themen sind alphabetisch geordnet.
Hinweis zur Barrierefreiheit:
Die hier für Sie hinterlegten Informationen sind überwiegend barrierefrei. Auf die Barrierefreiheit von Dokumenten, die nicht durch das Shared Service Center (SSC) erstellt wurden, hat das SSC keinen Einfluss.
Thema | Information |
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Fahrkosten | Die Kosten für Rettungsfahrten und -flüge sind immer beihilfefähig. Dies gilt auch dann, wenn anschließend eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist. Die Kosten für ärztlich verordnete Fahrten sind beihilfefähig
Nur in Ausnahmefällen beihilfefähig sind ärztlich verordnete Fahrten
Nicht beihilfefähig sind hingegen
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künstliche Befruchtung | Die Beihilfestellen informieren über die Beihilfefähigkeit der künstlichen Befruchtung
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PraenaTest | Der Test ist derzeit nicht beihilfefähig. Die Beihilfefähigkeit richtet sich nach der Mutterschaftsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Zwar gibt es Bestrebungen das Verfahren zukünftig als Untersuchung in die Mutterschaftsrichtlinie aufzunehmen, dies ist bisher jedoch noch nicht erfolgt. |
Überführungskosten | Die Kosten der Überführung einer verstorbenen beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Person sind nur dann beihilfefähig, wenn diese während einer Dienstreise, Abordnung, Zuweisung oder vor einem dienstlich bedingten Umzug außerhalb des Ortes, in dem Sie ihre Hauptwohnung gemeldet hatte, verstorben ist. |